DOCTYPE html PUBLIC "-//W3C//DTD XHTML 1.0 Strict//EN" "http://www.w3.org/TR/xhtml1/DTD/xhtml1-strict.dtd"> VisasysDE | InEK-Kalkulation

Aktuelles zur InEK-Kalkulation

InEK-Kalkulation 2018

Wenn Wettbewerber sagen, „sie haben das fortschrittlichste auf dem deutschen Markt verfügbare IT-System zur Unterstützung der Kostenträgerrechnung!“, dann sagen wir, „Visasys-Kalkulationstools haben sich durch ihre hohe Flexibilität und Parametrisierbarkeit weltweit seit über 30 Jahren bei der Unterstützung der Kostenträgerrechnung und der Darstellung prozessorientierter Kosten behauptet!“

Sie sind ausgelost worden und zur InEK-Kalkulation verpflichtet?

Wir stehen Ihnen für die kommenden Aufgaben als kompetenter Partner mit über 15-jähriger Kalkulations-Erfahrung in einem deutschen DRG-System zur Seite. Wir führen die Teilnahme an der InEK-Kalkulation zum Erfolg. Machen Sie aus Ihrer Pflicht eine Tugend, indem Sie gemeinsam mit uns durch Ihre Teilnahme an der InEK-Kalkulation wertvolle und steuerungsrelevante Informationen erhalten.

Wir empfehlen Ihnen frühzeitig mit den Vorbereitungen für die InEK-Kalkulation zu beginnen. Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gerne kompetent bei der InEK-Kalkulation!

InEK-Kalkulation 2016

Das Handbuch zur Durchführung der DRG-Fallkostenkalkulation wird hinsichtlich der Vorgaben der Gemeinkostenzuordnung in der Endoskopie gemäß Anlage 5 Kalkulationshandbuch dahingehend angepasst, dass die Alternative II, Zuordnung nach Punkten, ab dem Datenjahr 2017 gestrichen wird. Demnach ist dann nur noch eine Zuordnung der Kosten nach Eingriffszeiten möglich.

Das InEK empfiehlt für die Kalkulation gastroenterologischer Leistungen denjenigen Krankenhäusern, die die Kostenzuordnung dieser Leistungsbereiche noch nicht nach Eingriffszeiten vornehmen können, für die Datenjahre 2015 und 2016 die Anwendung eines OPS-basierten Leistungskataloges.

Wir haben die Anwendung dieses Leistungskataloges in unserer Kalkulationssoftware UserCost bereits umgesetzt und automatisiert.

InEK-Kalkulation

Wir unterstützen Sie, wie auch viele Krankenhäuser in den vergangenen Jahren bei der DRG-Kalkulation.
Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig mit den Vorbereitungen für die InEK-Kalkulation zu beginnen.

Hierbei möchten wir Sie gerne unterstützen.

Falls Sie glauben, dass die Voraussetzungen für eine Kalkulation in Ihrem Krankenhaus noch nicht
in allen Bereichen gegeben sind, Sie aber dennoch wissen wollen, welche Fallkosten Sie haben,
möchten wir Ihnen vorschlagen, mit uns Kontakt aufzunehmen.

Wir würden gerne mit Ihnen diskutieren, welche Möglichkeiten wir in Ihrem Krankenhaus sehen,
die Fallkosten entsprechend den aktuellsten Vorgaben der InEK zu kalkulieren.